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Aktuelles
Am 01.01.2025 tritt das neue Kita Gesetz Schleswig-Holstein in Kraft.
Was heißt das für uns in der Kindertagespflege?
• Erhöhung des Anerkennungsbetrags
• Erhöhung der Sachaufwandpauschale
• Einführung eines Fortbildungsbonus
• Fortzahlung der Vergütung an 30 Ausfalltagen
• Überprüfungsmöglichkeiten für den örtlichen Träger bei langen Betreuungsumfängen

























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